LAWINFO

Prinzipien des Verwaltungshandelns

QR Code

Ausgestaltung des Legalitätsprinzips

Rechtsgebiet:
Prinzipien des Verwaltungshandelns
Stichworte:
Behörden, BV 5 Abs. 1, Gesetzmässigkeit, Rechtsstaatliche + demokratische Initiative, Staat, Verwaltung, Verwaltungsbehörden, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprinzipien, Verwaltungsrechtsprinzipien, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Legalitätsprinzip nach BV 5 Abs. 1 gilt für

  • das Staatshandeln aller Staatsebenen,
    • d.h.
      • Bund
      • Kantone
      • Gemeinden

und

  • das Staatshandeln aller Arten,
    • d.h. die Bereiche
      • Eingriffsverwaltung
      • Leistungsverwaltung
      • Bedarfsverwaltung
        • administrative Hilfstätigkeit),
    • wenn diese dem öffentlichen Recht unterstellt sind.

Das Legalitätsprinzip gemäss BV 5 Abs. 1 setzt drei Erfordernisse voraus:

Nämlich:

  • Rechtssatz
    • Das Staatliches Handeln hat auf einem Rechtssatz zu basieren
  • Richtige Normstufe
    • Der Rechtssatz muss die nötige  demokratischen Legitimation aufweisen
  • Normdichte
    • Der Rechtssatz bedarf einer ausreichenden Bestimmtheit.

Literatur

  • MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 4. Auflage, Zürich / Genf 2025
  • HÄFELIN ULRICH / MÜLLER GEORG / UHLMANN FELIX, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich/St. Gallen 2010, Seiten 83 – 163

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.