Verwaltungshandeln als prinzipien-konformes Tätigwerden
= Staatliches Tätigwerden mit gültiger gesetzlicher Grundlage
Weiterführende Informationen
Verwaltungshandeln als gewöhnliches Tätigwerden
= Verwaltungshandeln beschreibt das hoheitliche oder schlichte Tätigwerden von Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
KI-Recherche mit negativer Konnotierung bzw. Denotation:
- Bürokratie (Beamtenherrschaft)
- Engstirnigkeit (Beamtenherrschaft)
- Verwaltungsstab (Beamtenherrschaft)
- Pedanterie (Beamtenherrschaft)
- Bürokratismus (Beamtenherrschaft)
- Beamtenherrschaft (Verwaltungswesen)
Tatsächliches Verwaltungshandeln
= Schlichtes Verwaltungshandeln, auch Realakt oder tatsächliches Verwaltungshandeln genannt, ist Verwaltungshandeln, das auf die Erreichung eines tatsächlichen Erfolges gerichtet ist und nicht auf die Setzung von Rechtsfolgen.
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