Die Rechtsschutz-AVB unterscheiden bei den versicherten Leistungen
in aller Regel in:
Jeder Rechtsschutzversicherer verwendet seine Terminologie, sodass die Produkte und Angebote wenig vergleichbar sind.
Beratungsleistungen (durch den Rechtsschutzversicherer selbst)
Anwendungsfälle
- Rechtsberatung in den gedeckten Rechtsgebieten
- Beratungsgegenstände
- Rechtsberatung in bereits ausgebrochenen Rechtsstreitigkeiten
- Je nach Anbieter zusätzlich:
- Beratung ohne konkreten Streitfall
- Beratung vor Streitausbruch
- Beratung in nur teilweise versicherten Rechtsgebieten
- Beratung in nicht versicherten Rechtsgebieten
Erbringung
- Rechtsschutzversicherungsjuristen und Angestellt des Rechtsschutzversicherers
- Kein Rechtsschutzversicherer bietet mehr (aus Kostengründen) die allgemeine Möglichkeit für Beratung einen frei gewählten externen Anwalt beizuziehen
Kritikfragen aus der Praxis
- Zulässigkeit der RSV-Eigen-Rechtsberatung
- Grundsatz
- Zulässigkeit, vgl. AVO 161 +AVO 167 (teils e contrario)
- Ausnahmen
- Notwendige Vertretung (Anwaltsmonopol)
- Eigenregulierung durch Rechtsschutzversicherer: Keine Prozessführung
- Rechtsanwatl: Anwaltsmonopol
- Interessenkollisionen beim Versicherer
- Eigenregulierung durch Rechtsschutzversicherer: Interessenkonflikte
- Notwendige Vertretung (Anwaltsmonopol)
- Grundsatz
- Sachgerechtigkeit der RSV-Eigen-Rechtsberatung
- Umstritten
- Viele fordern, dass die freie Anwaltswahl generell zu gewähren sei und nicht bloss für die Fälle der notwendigen Vertretung (Anwaltsmonopol; vgl. Rechtsanwalt: Anwaltsmonopol) und die Interessenkollisionen; vgl. Eigenregulierung durch Rechtsschutzversicherer: Interessenkonflikte)
- Schranken der RSV-Eigen-Rechtsberatung
- Anwaltsrechtliche Schranken
- Keine Vertretung vor Gerichten in Zivil- und Strafsachen (sog. Anwaltsmonopol)
- Rechtsanwalt: Anwaltsmonopol
- Keine Vertretung vor Gerichten in Zivil- und Strafsachen (sog. Anwaltsmonopol)
- Aufsichtsrechtliche Schranken
- Notwendige Vertretungen (AVO 167
- Anwaltsmonopol
- Prozessthemen
- Zivilprozesse (vgl. ZPO 69)
- Strafprozesse (vgl. StPO 130)
- Annahme eines notwendigen Anwaltsbeizugs im Sinne von AVO 167
- Hoher Streitwert
- Komplexe, für einen Laien nicht überschaubare Tat- und Rechtsfragen
- Anwaltlich vertretene Gegenpartei (StPO 130 lit. d)
- Hohe präjudizielle Bedeutung des Rechtsstreits (vgl. BGG 74 Abs. 2 lit. a)
- Offensichtliches Ungleichwicht der Parteien in ihren Stellungen
- Prozessthemen
- Interessenkonflikte
- Anwaltsmonopol
- Notwendige Vertretungen (AVO 167
- Anwaltsrechtliche Schranken
- Haftung des Rechtsschutzversicherers
- Nimmt der Rechtsschutzversicherer die Regulierung der Schadenfälle seiner Angestellten selber vor, untersteht diese Art der Dienstleistung dem Recht des einfachen Auftrags (vgl. OR 394 ff.)
- Der Rechtsschutzversicherer hat diesfalls wie ein Anwalt für die daraus entstehenden Sorgfaltspflichtverletzungen haftungsrechtlich einzustehen (vgl. OR 398)
- Weitere Detailinformationen
- Eigenregulierung durch Rechtsschutzversicherer-Haftung
Literatur
- Allgemein
- BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 – S. 8
- Zulässigkeit der RSV-Eigen-Rechtsberatung
- BSK-FUHRER, (2013), Art. 32 VAG, N 29
- Sachgerechtigkeit der RSV-Eigen-Rechtsberatung
- BSK-FUHRER, (2013), Art. 32 VAG, N 30
- Schranken der RSV-Eigen-Rechtsberatung
- BSK-FUHRER, (2013), Art. 32 VAG, N 32 + N 34 ff.
- BSK-TENCHIO, (2010), Art. 69 ZPO, N 11 ff.
Judikatur
- Beratungsleistungen und anwaltsrechtliche Schranken
- BGer 2A.295/2003 vom 03.06.2004, Erw. 3
- BGE 123 I 193 f.
- BGE 130 II 187 ff.
- KGer SG (BE.2012.9) vom 07.03.2012
- Beratungsleistungen und aufsichtsrechtliche Schranken
- —
- Interessenkollision
- —
Weiterführende Informationen
Geldleistungen
- Anwendungsfälle
- Versichert (je nach Rechtsschutzversicherer; AVB prüfen)
- Anwaltskosten
- Kosten für Expertisen oder Gutachten
- Gerichtskosten / Verfahrenskosten
- Parteientschädigungen
- Inkassokosten
- Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
- Von einzelnen Anbietern nur als „Bevorschussung“ (rückzahlungspflichtiges Darlehen)
- Gebühren und Kosten aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (Verwarnung, Führerausweisentzüge usw.)
- Schiedsgerichtskosten
- Mediationskosten
- Zahlungsbefehlskosten
- Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens
- Kosten für Pfändung und Pfändungsverlustschein
- Kosten für Konkurseröffnung
- Kosten des Rechtsanwalts erster Stunde“ (Strafverteidigung)
- Dolmetscherkosten / Übersetzungskosten
- Lohnausfall wegen Einvernahmen
- Reisekosten zur Teilnahme an Gerichtsverhandlungen (zum Teil örtlich begrenzt)
- Nicht versichert (je nach Rechtsschutzversicherer; AVB prüfen)
- Bussen
- Konventionalstrafen
- Schadenersatz
- Genugtuung
- Kosten, die vom Haftpflichtigen oder dessen Versicherers zu tragen sind
- Betreibungskosten / Kosten aus einem Konkursverfahren
- Gebühren und Kosten aus dem ersten Bescheid in Straf- und Administrativverfahren aus Strassenverkehrsdelikten
- Gebühren und Kosten aus
- Öffentlichen Beurkundungen
- Eintragungen + Löschungen in öffentlichen Registern
- Prüfungen und Bewilligungen jeder Art
- Kosten für medizinische Untersuchungen
- Kosten für Fahrfähigkeitsabklärungen
- Kosten aus Verfahren vor internationalen Gerichten und Behörden
- Kosten für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber überschuldeten Gesellschaften
- (Weitere) Einschränkungen
- Versicherungssumme
- Sublimiten (zB für Verfahren im Ausland)
- Versichert (je nach Rechtsschutzversicherer; AVB prüfen)
- Erbringung
- Rechtsschutzversicherer
- Direktzahlung durch den Rechtsschutzversicherer (> als Anweisender / interne Schuldübernahme)
- Versicherter / Versicherungsnehmer
- Zahlung durch den Versicherten bzw. Versicherungsnehmer (> Ersatz durch den Rechtsschutzversicherer)
- Anwalt
- Zahlung von Kosten durch den Anwalt
- Rechtsschutzversicherer
Literatur
- BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 – S. 8
Weiterführende Informationen
Nebenleistungen
- Anwendungsfälle
- Unterstützung
- Interessenwahrnehmung
- Mustervorlagen für Verträge und Schreiben
- Grund
- Marketingmässige Differenzierung gegenüber anderen Rechtsschutz-Anbietern
Literatur
- BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 – S. 8
- SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmens-Rechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.); Manager – Unternehmungen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen, 2013, S. 41 – 92, insbesondere S. 55
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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