LAWINFO

Startup Unternehmen

QR Code

Mehrgründer-Startup

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei vielen Jungunternehmen gehen mehrere Gründer an den Start, mit welchem Hintergrund auch immer:

Ausgangslage

  • Mehrere Personen haben im Zusammenwirken eine Idee entwickelt
    • Wer wann die zündende Idee hatte bzw. wer welche Beiträge hiezu leistete, lässt sich weder genau bestimmen, noch im Nachhinein feststellen
  • Partner mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Kenntnissen
    • Besonders sinnvolle Geschäftsgründung
    • Spezialisten gleicher Fachgebiete können ebenso erfolgreich tätig sein, wenn sich bei der täglichen Arbeit durch die gemeinsame Arbeit in ihren Ideen weiterbringen und zu Höchstleistungen anspornen
    • Ausgleich der Schwächen des einen durch die Stärken des anderen
  • Ursprüngliche Zusammenarbeit bei der Ideen- und Geschäftsmodellfindung
    • Je nach der Dauer des Zusammenwirkens und der Absolvierung von Belastungsproben scheint einer solchen Partnerschaft mehr Harmonie beschieden zu sein, als beim späteren (Seed-)Zuzug weiterer Partner
  • Nachträgliche Zuzug des zweiten oder weiteren Partners
    • In solchen Situationen gibt es oft Reibereien, weil der ursprüngliche Gründer meint, oft ohne es auszudrücken, er sei der frühere und daher der besser Berechtigte etc.

Aufteilung der Aufgaben und Funktionen

  • Aufgabenteilung ermöglicht gewisse Themen zu verteilen
    • Forschung / Know how
    • Kundenkontakte
    • Administrierung
  • Aufgabenteilung schafft Freiraum für die Kernaufgaben
    • Reduktion der Führungsaufgaben, sodass der Gründer seiner Hauptfunktion, der Ideenumsetzung besser nachkommen kann

Tragfähige Partnerschaft

  • Mitwirkungsmotive und gemeinsame Zukunft
    • Partizipation wegen Mitwirkung bei der Ideengenerierung
      • Geteilte Idee, gemeinsame Partizipation
      • Gemeinsame Idee heisst aber nicht, dass alle Miterfinder Unternehmerqualitäten haben
        • Die optimale personelle Zusammensetzung ist selten zu finden und auch schwächere Personen können ihre Funktion in der Gemeinschaft befinden oder behalten, weshalb sie in Partizipation bleiben
        • Wie mit „Störefrieden“ und „Destruktiven“ umzugehen ist, muss im individuell konkreten Einzelfall entschieden werden
    • Partizipation damit mehrere Geldgeber das finanzielle Risiko tragen
      • Auf Dauer ist die Mitwirkung bloss der Finanzbeschaffung oder der Risikoverteilung wegen meistens keine tragfähige Lösung
    • Partizipation des Mitreissens eines Kerngruppenmitglieds
      • Auch wenn es hart ist, Zögerer und Zauderer sind nicht „mit ins Boot zu nehmen“, wollen oder können sie doch in stürmischen Situationen nicht mittragen und werden zum Ballast
  • Charaktere
    • Gründer und Finder haben meistens unterschiedliche Charaktere und sind ganz verschieden
    • Typenmässig müssen sie aber kompatibel und ausgleichend sein
    • Problematisch wird es da, wo sich introvertierte Personen durch extrovertierte zurückgesetzt fühlen und beginnen, sich bei der Arbeit durch Widerstand, andere Ideen und ähnlichem Gehör und Stellung zu verschaffen; dies verhindert eine erfolgreiche Projektarbeit und kann dazu führen, dass der Startup am Ende zu langsam in der Umsetzung ist oder der interne Querelen wegen scheitert
    • Ehrlichkeit, Loyalität, Handschlagqualität sind Grundvoraussetzungen
      • Obwohl die Teilnahme einzelner Mitglieder oft automatisch und nähere Überlegung erfolgt, sollte beim formalen „Aufnahmeakt“ zur Gesellschaftsgründung ein „People-Check“ gemacht werden
  • Voraussetzungen
    • Themen
      • Teamfähigkeit
      • Gemeinsames Ziel
      • Übereinstimmende Einstellung zum Projekt
      • Identische Ideen und Ideale
      • Ähnliche Lebens- und Arbeitsphilosophie
      • übereinstimmende Geschäftsethik
      • Wahrung des Respekts gegenüber dem / den anderen Partner(n)
    • Auswirkungen
      • Fehlende Übereinstimmungen und subjektive Schwierigkeiten äussern sich entweder bei der Strategiebestimmung, im Alltag oder in Krisensituationen
        • Unternehmensstrategie
        • Businessplan
        • Eigener Lohn
        • Täglicher Beitrag zur Projekt- und Aufbauarbeit
      • Eine Vorphase durch formale Gründung im Nachhinein kann persönliche Differenzen an den Tag bringen und dazu führen, dass nur noch die teamfähigsten in den „formalen Start“ finden, eine natürliche Evaluation und Elimination
  • Vereinbarung der gegenseitigen Rechte und Pflichten

Vorteile

  • Wissens-Ergänzung bzw. –Abdeckung durch Partner
    • fehlende Kenntnisse
    • mangelnde Erfahrung
    • Businesskontakte bzw. Netzwerk
  • Effizienzsteigerung
    • Spezialisierung
    • Arbeitsteilung
  • geringerer Kapitalbeitrag infolge Eigenkapitalleistung des Partners
  • Risiko- und Verantwortungs-Teilung

Nachteile

  • Konfliktpotential
    • unterschiedliche Charaktere
    • differente Leistungsbereitschaft
    • geringere Belastbarkeit eines Partners
    • falsches Unternehmerverständnis eines Partners
    • finanziell unterschiedliche Naturells (Investitionschampion vs. Pfennigfuchser)
  • Zeitaufwand für interne Willensbildung
    • Strategie / Geschäftsziele
    • Geschäftsführung
    • Unterschiedliche HR-Ansätze bei Personalproblemen
  • Gefahr für Unternehmensbestand bei Weggang eines Partners
  • Partnerstreitigkeiten

Andere Kooperationsformen

  • Joint Venture
    • Kooperation, bei der kein Partner den anderen direkt konkurrenziert, beide aber beide von einer Zusammenarbeit profitieren
  • Vertriebsgesellschaft etc.
  • Weitere Zusammenarbeitsformen
    • Solche sind denk- und prüfbar, da vom konkreten Einzelfall abhängig

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.