Unternehmenskauf / Unternehmensnachfolge
Anstelle einer Neugründung (Startup) kann der angehende Unternehmer auch ein operables Unternehmen kaufen und braucht sich dabei nicht mit allen Startproblemen auseinandersetzen. Umgekehrt besteht die Gefahr, dass die eine oder andere Bürde aus früheren Tagen und vielleicht auch personelle und finanzielle „Altlasten“ bestehen. Eine genaue Due Diligence und ggf. ein Betriebsmittelerwerb als Asset Deal, anstatt eines Share Deals können vor gewissen Risiken schützen:
Transaktionsart
- Unternehmenskauf
- Management Buy Out (MBO)
Vorteile
- Vorhandener Rechtsträger
- Eingespielte Organisation
- Auf- und Ausbau auf bestehender Infrastruktur (Refreshing)
- Unternehmenstradition
- Bekanntheitsgrad / Image
- Know how
- Eingeführtes Personal
- Lieferanten- und Kundenbeziehungen
- ev. vorhandene Perspektiven
- Besserer Zugang
- zu Banken
- zu Investoren
Nachteile
- Gefahr einer Überzahlung (trotz einer Due Diligence)
- Gefahr des Weggangs von Schlüsselpersonal (nach gescheiterten MBO-Absichten)
- Strukturelle Altlasten
- Immobilien
- Mobilien
- Personal
- Restrukturierungskosten
Ergebnis
Sofern und soweit sich also die Gelegenheit zur Übernahme eines etablierten Unternehmens, welches up do date ist, bietet, sollte dies geprüft werden, müssen doch alle Neustarteraufgaben nicht noch absolviert werden. Was aber ein Jungunternehmer nicht gebrauchen kann, ist die Übernahme sog. „Altlasten“ und eine Umstrukturierungssituation, wird doch dadurch der wichtigste Faktor „Timing“ tangiert.
Literatur
- TSCHÄNI RUDOLF, M&A-Transaktionen nach Schweizer Recht, Zürich 2003, 536 S.
- SCHENKER URS, Unternehmenskauf – Rechtliche und steuerliche Aspekte, Bern 2016, 745 S.
Weiterführende Informationen
- Unternehmenserwerbs-Arten | unternehmenskauf.ch
- Unternehmenskauf: Checklisten | unternehmenskauf.ch
- Unternehmensnachfolge
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.