Die Gründer von Startups sind oft verhältnismäßig jung. Die Google-Gründer Larry Page und Sergey Brin waren beide 25 Jahre alt, als sie die Firma gegründet haben, und der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg war nur gerade 20.
Das Alter der Gründer ist gerade im Bereich des Unternehmertums von Bedeutung:
- Vorteile junger Leute
- neue Ideen
- Aufwachsen mit digitalen Technologien aufgewachsen
- Bessere Bildung als ihre Eltern
- Vorteile älterer Personen
- Berufliche Karriere
- viel Erfahrungen
- Kontakte
- Weiterbildung
- Eher vorhandenes Kapital
- Berufliche Karriere
Das nachfolgende Schaubild gibt weitere Aufschlüsse zum Thema „Gründeralter“.
Quote der Gründungsaktivität in der Schweiz nach Altersgruppen, 2009 – 2014, mit Durchschnitt der innovationsbasierten Volkswirtschaften 2014
Bild-Quelle (Abbildung 3)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Umstrukturierung von GesellschaftenEinleitung zur UmstrukturierungAutoren:KommanditgesellschaftEinleitung zur Kommanditgesellschaft (KMG)Autoren:Kommanditgesellschaft für kollek...Einleitung zur Kommanditgesellschaft für k...Autoren:Einfache GesellschaftEinleitung: Einfache GesellschaftAutoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:GenossenschaftsrechtEinleitung zum Genossenschaftsrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht