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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

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Verwaltungsrecht

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Eigentumswohnung, Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich verwaltet jeder Stockwerkeigentümer sein Sonderrecht selbst:

  • Das Selbstverwaltungsrecht schliesst es nicht aus, dass der Stockwerkeigentümer sein Sondergrundstück ein Immobilienbewirtschafter zur Vermietung und Verwaltung übergeben kann
  • Im Rahmen seiner Eigenverwaltung hat der Stockwerkeigentümer für sein Sonderrechtsgrundstück zu begleichen:
    • Betriebskosten
    • Unterhaltskosten
    • Verwaltungskosten
    • Erneuerungsfonds-Einlagen
    • Uam
  • Auch das Sonderrechtsgrundstück sollte vom Stockwerkeigentümer angemessen versichert werden
    • Sonderrechtsdeckungen, durch den Stockwerkeigentümer zu veranlassen
      • Mobiliarversicherung
      • Hausratversicherung
      • Glasbruchversicherung
    • Versicherung der gemeinschaftlichen Liegenschaft, durch den Verwalter
      • Gebäudeversicherung
      • Elementarschadenversicherung
      • Erdbebenversicherung
      • Haftpflichtversicherung für gemeinschaftliche Anlagen (Werk- und Grundeigentümerhaftung)
  • Der Stockwerkeigentümer kann im Rahmen seines Verwaltungsrecht das Sonderrecht mit Rechten belasten:

Der StWE-Verwalter ist nur für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig.

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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