- Begründungs- und Beweislast
- Den Privatkläger trifft die
- Begründungspflicht
- Beweislast (Einreichung der Beweismittel)
- Spätester Zeitpunkt
- Die Begründung und Bezifferung des Zivilanspruchs hat zu erfolgen:
- spätestens im Parteivortrag vor Strafgericht (vgl. StPO 123).
- Die Begründung und Bezifferung des Zivilanspruchs hat zu erfolgen:
- Den Privatkläger trifft die
Strafanzeige / Strafantrag
Begründungspflicht
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