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Strafanzeige / Strafantrag

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Unterlagen + Fotos

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Strafanzeige sind – sofern und soweit vorhanden – Unterlagen beizulegen, wie:

  • Verträge
  • Quittungen,
  • Belege
  • Briefe
  • E-mails
  • Bilder
  • usw.

Ebenso geeignet sind natürlich:

  • Fotos

Als Unterlagen ist alles geeignet, was mit der strafbaren Handlung in Zusammenhang steht.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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