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Strafanzeige / Strafantrag

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Inhalt

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es ist der Vorfall zu beschreiben, von dem ein Straftatbestand angenommen wird:

  • Sachverhaltsbeschreibung (Wording)
    • Tatbestandshergang
      • Handlungen
      • Abläufe
      • (sofern zuverlässig möglich, Straftatbestand-Nennung)
    • Datum / Zeit
    • Ort
    • Beteiligte
    • Zeugen oder Auskunftspersonen
  • Beilage informationsunterstützender Dokumente (Beilagen), wie
    • Schreiben
    • E-mails
    • Kopien
    • Fotografien
    • Zeichnungen
    • usw.

Nur ausnahmsweise kann der Anzeigeerstatter anonym bleiben, vor allem dann wenn für ihn eine ernsthafte Gefahr droht.

Tatbestands-Kenntnis durch Behörden

Damit die Strafuntersuchungsbehörden ein Strafverfahren eröffnen können, müssen sie von einer strafbaren Handlung Kenntnis haben.

Der Strafantrag bzw. die Strafanzeige informieren Polizei oder Strafuntersuchungsbehörden über das Vorliegen eines zu untersuchenden Straftatbestands.

Nur so können die Behörden handeln, d.h. Einleitung eines

  • Straf-Vorverfahrens

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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