- Zeitpunkt
- Die Zivilklage mit der Abgabe der Erklärung (StPO 119 Abs. 2 lit. b) rechtshängig
- Ausschluss anderer Foren
- Folge der adhäsionsweisen Geltendmachung:
- Keine anderweitige Rechtshängigmachung
- Beibehaltung der örtlichen Zuständigkeit
- ZPO 64.
- Folge der adhäsionsweisen Geltendmachung:
Literatur
- OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Seite 187 ff., Rz 596 ff.
Judikatur
- BGer 6B_107/2016, Erw. 3.4
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Prozessgegenstand / Staatshaftung