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Strafanzeige / Strafantrag

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Strafantrags-Einordnung im Strafverfahren

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das sog. «Vorverfahren», d.h. die Phase zwischen Strafantrag oder Strafanzeige und Verfahrenseinstellung oder Anklage-Erhebung ist wie folgt strukturiert:

  • Anzeige
    • Anzeigerecht oder
    • Anzeigepflicht
  • Polizeiliches Ermittlungsverfahren
    • Informationsbeschaffung
    • Ermittlung
    • Mitwirkung der Beteiligten
    • Polizeiliche Rapportierung
  • Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft
    • Eröffnung der Untersuchung
    • Nichtanhandnahme-Verfügung
    • Durchführung der Untersuchung
    • Sistierung der Untersuchung
    • Vergleich
  • Abschluss der Untersuchung
  • Einstellung des Verfahrens
  • Anklageerhebung

Mit der Anklageerhebung startet das erstinstanzliche Hauptverfahren.

Abklärung Strafantrag oder Strafanzeige

Mit dem Strafantrag bzw. der Strafanzeige wird das sog. «Vorverfahren» angestossen, und zwar

  • entweder (primär)
    • bei der Polizei (Ermittlungstätigkeit)
  • oder
    • bei der Staatsanwaltschaft (Eröffnung der Untersuchung).

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Ziffer 26, Seite 543 ff., Rz 1759 ff.

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