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Strafanzeige / Strafantrag

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Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei mehreren Tätern genügt es, einen der Täter der Straftat zu kennen.

Hat eine antragsberechtigte Person gegen einen an der Tat Beteiligten Strafantrag gestellt, so sind alle Beteiligten zu verfolgen (vgl. StGB 32).

Infolge des Unteilbarkeitsprinzips sind alle Beteiligten in die Strafuntersuchung miteinzubeziehen.

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