- Strafantrag
- Einseitige Willenserklärung eines Strafantragsberechtigten mit Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens an die Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde.
- Strafanzeige
- Einseitige Willenserklärung eines Strafantragsberechtigten, der Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde ein mutmassliches Strafdelikt mitzuteilen.
Literatur
- RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 54
Judikatur
- BGE 122 IV 207 f.