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Strafanzeige / Strafantrag

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Geschädigter

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Geschädigte ist die durch eine Straftat in ihren Rechten unmittelbar verletzte Person (vgl. StPO 115 Abs. 1).

Entsprechend ist der Geschädigte strafantragsberechtigt.

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Seite 171, Rz 537 ff.; S. 177 ff., Rz 556 ff.

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