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Strafanzeige / Strafantrag

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Antragsdelikt oder Offizialdelikt?

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ob eine bestimmte strafbare Handlung von Amtes wegen, d.h. von den Behörden von sich aus, oder nur auf Antrag hin zu verfolgen ist,

  • ergibt sich in der Regel aus der Strafnorm.

Es ist daher in einem ersten Schritt zu prüfen,

  • welche Strafnorm auf den konkreten Sachverhalt (Tatbestand) anwendbar ist.

Im zweiten Schritt sollte die betreffende Strafnorm konsultiert und festgestellt werden,

  • ob die Tat nur auf Antrag hin (Antragsdelikt) oder
  • ob die Tat von Amtes wegen (Offizialdelikt)

verfolgt wird.

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Ziffer 26, Seite 543 ff., Rz 1759 ff.
  • RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 28 f.

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