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Strafanzeige / Strafantrag

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Einreichungsstelle

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zuständigkeit Polizei

Bei «Standard-Delikten» ist die Polizei («Dein Freund und Helfer») erster Ansprechpartner für die Platzierung eines Strafantrags.

Die beste Zuständigkeit für die Entgegennahme des Strafantrags befindet sich am Tatort:

  • Die örtlich zuständige Polizeiwache.

Zuständigkeit Staatsanwaltschaft

Die Polizei

  • schreibt die Angaben des Antragstellers bzw. Anzeigeerstatters in einem Protokoll auf;
  • führt die nötigen Abklärungen durch;
  • leitet nach Abschluss ihrer Ermittlungen ihre Feststellungen zusammen mit der Anzeige und den weiteren Akten an die Staatsanwaltschaft weiter.

Bei besonderen Strafanträgen / Strafanzeigen, zB bei Wirtschaftsdelikten, Urkundendelikten usw., empfiehlt es sich, den Strafantrag bzw. die Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft zu platzieren.

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