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Strafanzeige / Strafantrag

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Beweisrecht

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Privatstrafkläger steht ein Beweisantragsrecht zu, von welchem im Adhäsionsprozess, unter Berücksichtigung allfälliger Kosten- und Entschädigungsfolgen, Gebrauch gemacht werden sollte, um den geltend gemachten zivilrechtlichen Anspruch zu beziffern und zu belegen.

Erforderlich ist, dass

  • vom Beweisantragsrecht im Vorverfahren und an der Hauptverhandlung (HV) entsprechend Gebrauch gemacht wurde;
  • die Beweisanträge genügend begründet werden (vgl. StPO 331 Abs. 2)

Zu beachten ist sodann, dass die Beweisanträge eine Kostenvorschuss-Verfügung durch die Staatsanwaltschaft rechtfertigen könnten (vgl. StPO 313 Abs. 2)

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