Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung: Strafanzeige / Strafantrag » Adhäsionsprozess » Entfallen einer adhäsionsweisen Geltendmachungsmöglichkeit
- Der Abschluss einer Insolvenzvereinbarung ist einem Zivilurteil gleichgestellt, weshalb die Forderung nicht mehr adhäsionsweise im Strafverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BGer 6B_1194/2018, Erw. 2 – 4)
Literatur
- OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Seite 187 ff., Rz 596 ff.
Judikatur
- BGer 6B_1194/2018, Erw. 2 – 4 (Insolvenzvereinbarung)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren: