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Strafanzeige / Strafantrag

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Entscheid des Strafgerichts

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Gericht entscheidet über die Adhäsionsklage (Zivilklage), wenn der Sachverhalt spruchreif ist

  • bei Schuldspruch und
  • bei Freispruch.

Vgl. StPO 126 Abs. 1.

In Fällen, in welchen Opfer beteiligt sind, kann das Gericht zunächst nur Schuld- und Strafpunkt beurteilen:

  • Anschliessend kann die Verfahrensleitung des Strafgerichts, ungeachtet des Streitwerts, als Einzelgericht nach Durchführung einer weiteren Parteiverhandlung die Zivilklage beurteilen (vgl. StPO 126 Abs. 4).

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