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Strafanzeige / Strafantrag

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Rechtsbegehren

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Die adhäsionsweise Geltendmachung der Zivilansprüche im Strafverfahren hat durch ausdrückliche Erklärung zu erfolgen (vgl. StPO 119 Abs. 2 lit. b; siehe Box unten),
    • zusammen mit dem Strafantrag bzw. der Strafanzeige oder
    • mittels separater Eingabe

Hinweise

Es ist die von der Verfahrensleitung vorgegebene Frist zur Bezifferung und Belegung der Zivilforderung einzuhalten (vgl. StPO 123 Abs. 2).

StPO 123 Abs. 1 geht davon aus, dass die Zivilforderung möglichst bereits bei der Konstituierung als Privatklägerschaft kurz begründet und belegt wird (vgl. WEISS MARCO, a.a.O., S. 207, FN 1367).

Literatur

  • Bezifferung und Belegung der Zivilforderung
    • WEISS MARCO, Der Adhäsionsprozess – Unter besonderer Berücksichtigung zivilprozessualer Fragestellungen, Basel 2023, S. 206, FN 1364
  • Begründung und Belegung
    • WEISS MARCO, Der Adhäsionsprozess – Unter besonderer Berücksichtigung zivilprozessualer Fragestellungen, Basel 2023, S. 207, FN 1367

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