- Prozessökonomische Vorteile
- Privatstrafkläger vermeidet das mit einen Zivilprozess einhergehende Risiko
- Reduktion des Beweismittelrisikos
- Kein Kostenrisiko
- Keine prozessökonomischen Vorteile entstehen, wenn die Strafgerichte die Adhäsionsklage systematisch auf den Zivilweg verweisen
- Prozessuale Vorteile
- Einfachheit des Verfahrens
- Geltung des Untersuchungsgrundsatzes
Literatur
- WEISS MARCO, Der Adhäsionsprozess – Unter besonderer Berücksichtigung zivilprozessualer Fragestellungen, Basel 2023, S. 205 ff.
- DOMENIG JÜRG, Die Adhäsionsklage im Bündner Strafprozess, Diss., Zürich 1990
- BSK StPO-Dolge, Art. 122
Judikatur
- Einfachheit des Verfahrens
- BGE 116 Ia 459, Erw. 4e
- BGer 1B_186/2007 vom 31.10.2007
- BGer 1B_153/2007 vom 25.09.2007
- Konstituierung als Privatklägerschaft
- BGer 1B_488/2015 vom 09.02.2016, Erw. 4.2
- BGer 6B_978/2013 vom 19.05.2014, Erw. 2.4
- Geltung des Untersuchungsgrundsatzes
- BGer 6B_193/2014 vom 21.07.2014, Erw. 2.2
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.