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Strafanzeige / Strafantrag

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Exkurs: Offizialdelikte

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Offizialdelikte gelten:

  • Allgemein
    • Straftatbestände, die im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) nicht als Antragsdelikte bezeichnet sind.
  • Sonderfälle
    • Sachbeschädigung (StGB 144), mit Verursachung von grossem Schaden (StGB 144 Abs. 3)
    • Hehlerei (StGB 160), unter Anwendung Strafnorm der Vortat (Antragsdelikt oder Offizialdelikt?)
    • Jugendstrafrecht
    • Mediendelikte, wegen Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung (Tatbestand als Offizialdelikt ausgestaltet)
    • Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Unternehmens (StGB 100quater Abs. 1) (Beachtung der Enge des Zusammenhangs von begangener Straftat und dem sanktionierten Organisationsmangel)

Quelle: RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 28 ff. (Stand 2004)

Literatur

  • RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 28 ff.
  • CLERC FRANCOIS, Strafantrag, SJK Nr. 954, Genf 1947, Ziffer 5

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