Die Lancierung eines Strafantrags (Bestrafungsantrag) bzw. die Erstattung einer Strafanzeige (Information) ist vielschichtiger als von vielen hinlänglich angenommen wird.
Die Darstellung der unterschiedlichen Antrags- bzw. Anzeige-Anforderungen je nach Straftatbeständen (Antragsdelikt oder Offizialdelikt) und ihre Einordnung in den Ablauf eines Strafverfahrens (Vorverfahren) schafft einige Diversitäten.
Der oft nicht nachvollziehbare Auflauf bei den Strafuntersuchungsbehörden wirft die Fragen auf, ob und wann wie die Strafsache weitergeht. Manchmal sind Erkundigungskontakte als Nachbetreuung des Antrags bzw. der Anzeige unerlässlich.