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Strafanzeige / Strafantrag

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Antragsteller

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Subjektiv
    • Jede Person kann Straftaten anzeigen, auch Minderjährige.
  • Funktional
  • Vertretungsverhältnisse
    • Siehe StGB 29 in der Box unten
  • Geschädigte Person
    • Handlungsunfähige geschädigte Person
      • Bei handlungsunfähigen geschädigten Personen ist auch ihre gesetzliche Vertretung zum Strafantrag berechtigt (StGB 30 Abs. 2).
    • Ableben des Anzeigeerstatters bzw. der geschädigten Person
      • Verstirbt die geschädigte Person, ohne dass sie den Strafantrag gestellt oder auf den Strafantrag ausdrücklich verzichtet hat, so steht das Antragsrecht jedem Angehörigen zu (StGB 30 Abs. 3 + StGB 110 Abs. 1).

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