Die Strafanzeige kann erstattet werden:
- Schriftlich
- Die schriftliche Eingabe erfolgt
- entweder
- mittels Formulars
- oder
- in Briefform, wobei zu beachten ist, dass das Schreiben alle Elemente enthält.
- Mündlich
- Mündlich wird der Strafantrag zu Protokoll erklärt,
- und zwar bei Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde
- Mündlich wird der Strafantrag zu Protokoll erklärt,
- Internet / digital
- Möglicherweise stehen auf der Internetseite der Strafuntersuchungsbehörden Ihres Wohnkantons Vorlagen zum Stellen eines Strafantrags zur Verfügung.