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Strafanzeige / Strafantrag

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Form

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Strafanzeige kann erstattet werden:

  • Schriftlich
    • Die schriftliche Eingabe erfolgt
    • entweder
      • mittels Formulars
    • oder
      • in Briefform, wobei zu beachten ist, dass das Schreiben alle Elemente enthält.
  • Mündlich
    • Mündlich wird der Strafantrag zu Protokoll erklärt,
      • und zwar bei Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde
  • Internet / digital
    • Möglicherweise stehen auf der Internetseite der Strafuntersuchungsbehörden Ihres Wohnkantons Vorlagen zum Stellen eines Strafantrags zur Verfügung.

Vorbehalt / Disclaimer

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