Es ist der Vorfall zu beschreiben, von dem ein Straftatbestand angenommen wird:
- Sachverhaltsbeschreibung (Wording)
- Tatbestandshergang
- Handlungen
- Abläufe
- (sofern zuverlässig möglich, Straftatbestand-Nennung)
- Datum / Zeit
- Ort
- Beteiligte
- Zeugen oder Auskunftspersonen
- Tatbestandshergang
- Beilage informationsunterstützender Dokumente (Beilagen), wie
- Schreiben
- E-mails
- Kopien
- Fotografien
- Zeichnungen
- usw.
Nur ausnahmsweise kann der Anzeigeerstatter anonym bleiben, vor allem dann wenn für ihn eine ernsthafte Gefahr droht.
Tatbestands-Kenntnis durch Behörden
Damit die Strafuntersuchungsbehörden ein Strafverfahren eröffnen können, müssen sie von einer strafbaren Handlung Kenntnis haben.
Der Strafantrag bzw. die Strafanzeige informieren Polizei oder Strafuntersuchungsbehörden über das Vorliegen eines zu untersuchenden Straftatbestands.
Nur so können die Behörden handeln, d.h. Einleitung eines
- Straf-Vorverfahrens