Der Strafanzeige sind – sofern und soweit vorhanden – Unterlagen beizulegen, wie:
- Verträge
- Quittungen,
- Belege
- Briefe
- E-mails
- Bilder
- usw.
Ebenso geeignet sind natürlich:
- Fotos
Als Unterlagen ist alles geeignet, was mit der strafbaren Handlung in Zusammenhang steht.