- Schriftform-Einreichung
- Einreichung eines Strafanzeigeformulars (StPO 301 Abs. 1).
- Mitteilung zu Protokoll
- Die Strafanzeige kann auch mündlich zu Handen des Protokolls beim zuständigen Polizeiposten erklärt werden (StPO 301 Abs. 1).
- Online-Einreichung
- Dies hängt von den Möglichkeiten der Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde ab:
- Bestimmte Straftaten können schon heute bequem online angezeigt werden.
- Beispiel des Kantons Zürich
- Dies hängt von den Möglichkeiten der Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde ab:
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Strafanzeige / Strafantrag
Einreichungsart
Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG