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Strafanzeige / Strafantrag

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Einreichungsart

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Schriftform-Einreichung
    • Einreichung eines Strafanzeigeformulars (StPO 301 Abs. 1).
  • Mitteilung zu Protokoll
    • Die Strafanzeige kann auch mündlich zu Handen des Protokolls beim zuständigen Polizeiposten erklärt werden (StPO 301 Abs. 1).
  • Online-Einreichung
    • Dies hängt von den Möglichkeiten der Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde ab:

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