Zuständigkeit Polizei
Bei «Standard-Delikten» ist die Polizei («Dein Freund und Helfer») erster Ansprechpartner für die Platzierung eines Strafantrags.
Die beste Zuständigkeit für die Entgegennahme des Strafantrags befindet sich am Tatort:
- Die örtlich zuständige Polizeiwache.
Zuständigkeit Staatsanwaltschaft
Die Polizei
- schreibt die Angaben des Antragstellers bzw. Anzeigeerstatters in einem Protokoll auf;
- führt die nötigen Abklärungen durch;
- leitet nach Abschluss ihrer Ermittlungen ihre Feststellungen zusammen mit der Anzeige und den weiteren Akten an die Staatsanwaltschaft weiter.
Bei besonderen Strafanträgen / Strafanzeigen, zB bei Wirtschaftsdelikten, Urkundendelikten usw., empfiehlt es sich, den Strafantrag bzw. die Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft zu platzieren.