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Strafanzeige / Strafantrag

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Frist + Geltendmachung

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Adhäsionsprozess, Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Konstituierung als Zivilkläger bis spätestens zum Abschluss des Vorverfahrens
    • Der Geschädigte, der eine Zivilklage adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen will,
      • muss sich bis spätestens zum Abschluss des Vorverfahrens
      • durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärunggegenüber der Strafverfolgungsbehörde
      • als Zivilkläger konstituieren
    • StPO 118 und StPO 119.
  • Konstituierung mittels Strafantrag
    • Der Strafantragist der Konstituierungs-Erklärung gleichgestellt (vgl. StPO 118 Abs. 2).
  • Formierung als Privatkläger
    • Die geschädigten Personen, welche sich als Straf- oder Zivilkläger am Strafverfahren beteiligen möchten, gelten als Privatkläger (vgl. StPO 118 Abs. 1).

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