Anmerkungen
= Publizitätsmittel der Einschreibung eines tatsächlichen Verhältnisses im Grundbuch
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Dienstbarkeiten
= Dingliches Gebrauchs- bzw. Nutzungsrecht (pos. Dienstbarkeit) oder Unterlassungspflicht (neg. Dienstbarkeit)
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Grundlast
= Grundstücksbelastung, die zu einer Lieferung oder Leistung verpflichtet, für deren Erfüllung nur das Grundstück und nicht das übrige Vermögen des Grundeigentümers haftet
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Grundpfandrechte
= Recht des Grundpfandgläubigers, unter bestimmten Voraussetzungen dem Grundeigentümer das Grundstück zu entziehen und es verwerten zu lassen
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- Begriff und Abgrenzungen | gundpfanrecht.ch
Bemerkungen
= Informationsmittel (grundbuch-)technischer Natur
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Vormerkungen
= = Einschreibung im Grundbuch um das vorgemerkte Rechtsverhältnis gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten zu sichern
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.