Anmerkungen
= Publizitätsmittel der Einschreibung eines tatsächlichen Verhältnisses im Grundbuch
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Dienstbarkeiten
= Dingliches Gebrauchs- bzw. Nutzungsrecht (pos. Dienstbarkeit) oder Unterlassungspflicht (neg. Dienstbarkeit)
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Grundlast
= Grundstücksbelastung, die zu einer Lieferung oder Leistung verpflichtet, für deren Erfüllung nur das Grundstück und nicht das übrige Vermögen des Grundeigentümers haftet
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Grundpfandrechte
= Recht des Grundpfandgläubigers, unter bestimmten Voraussetzungen dem Grundeigentümer das Grundstück zu entziehen und es verwerten zu lassen
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- Begriff und Abgrenzungen | gundpfanrecht.ch
Bemerkungen
= Informationsmittel (grundbuch-)technischer Natur
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Vormerkungen
= = Einschreibung im Grundbuch um das vorgemerkte Rechtsverhältnis gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten zu sichern
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