Kurz-Definition
Die Dienstbarkeit beinhaltet eine dingliches Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht (positive Dienstbarkeit) oder eine Unterlassungspflicht (negative Dienstbarkeit). Mithin besteht die Pflicht des dienstbarkeitsbelasteten Grundeigentümers zu einem Dulden oder Unterlassen.
Legal-Definition
„Ein Grundstück kann zum Vorteil eines andern Grundstückes in der Weise belastet werden, dass sein Eigentümer sich bestimmte Eingriffe des Eigentümers dieses andern Grundstückes gefallen lassen muss oder zu dessen Gunsten nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben darf.“ [ZGB 730 Abs. 1]
Popularservitut
= Dienstbarkeit zugunsten der Öffentlichkeit (zB Fuss- und Fahrwegrecht)
Synonyme
- Allgemein
- Servitut
- Servituten
- Personaldienstbarkeit
- Personal-Servitut
- Grunddienstbarkeit
- Real-Dienstbarkeit
- Prädial-Dienstbarkeit
- Real-Servitut
Weiterführende Informationen
- Beispiele für eine positive Dienstbarkeit
- Nutzniessung
- Fuss- und Fahrwegrecht
- Platzrecht
- Beispiele für eine negative Dienstbarkeit
- Bauverbot
- Bauhöhenbeschränkung
Judikatur
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