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Vormerkungen

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Pacht

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Pachtverhältnis über eine Immobilie kann zur Verstärkung im Grundbuch vorgemerkt werden. Die Einzelheiten sind:

Definition

  • Pachtvertrags-Vormerkung

Gesetzliche Grundlage

Vertrag (Rechtsverhältnis)

Vormerkungsabrede

Vormerkungsdauer

  • Feste Pachtdauer
    • unproblematisch
  • Optionsdauer
    • Da die Option von der Potestativ-Bedingung der Optionsausübung abhängt und damit keine feste Pachtdauer gegeben ist, ist die Vormerkung auf die Optionsdauer nicht möglich
  • Vgl. hiezu Miete

Vormerkungswirkung

  • (Pacht-)vertragliche Rechte werden zur Realobligation
  • Der jeweilige Eigentümer hat Pächter den Gebrauch der Pachtsache entsprechend vorgemerktem Pachtvertrag zu gestatten
  • Keine ausserordentliche Kündigung durch den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Pächters (analoge Anwendung des Mietrechts, vgl. OR 290)

Ergänzende Bemerkungen

  • Spätere Vormerkungslöschung
    • verhindert den Fortbestand des Pachtvertrages, aber lediglich als rein obligatorisches Rechtsverhältnis nicht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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