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Vormerkungen

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Behandlung im Grundbuch

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vormerkung im Grundbuch

Die „Vormerkung“ im Grundbuch erfordert für deren Vollzug dreierlei:

Rechtsgrundausweis (Grundbuchbeleg)

  • =   Rechtsgrundverhältnis
    • Persönliches Rechtsverhältnis oder Recht (ZGB 959)
    • Vormerkungsabrede
      • Inhalt
        • Pflicht des Grundeigentümers, das persönliche Rechtsverhältnis/Recht im Grundbuch zur Vormerkung im Grundbuch anzumelden,
          • ev. Ermächtigung und Bevollmächtigung des Vormerkungsberechtigten, das vorzumerkende Recht selber zur Vormerkung im Grundbuch anzumelden
      • Form
        • Gleiche Form wie für das obligatorische Rechtsverhältnis vorgesehen ist

Grundbuchanmeldung (Anmeldung)

  • =   Grundlage für den Vollzug der „Vormerkung“ in der betreffenden Spalte des Grundbuchhauptblatts

Vormerkung im Hauptbuchblatt

  • =   Vormerkungsvollzug durch Einschreibung im Hauptbuchblatt
  • Inhalt
    • Berechtigter
      • berechtigte Person oder
      • berechtigtes Grundstück (Realberechtigung)
        • Einschreibung des vorgemerkten Rechts in der gleichnamigen Abteilung des Grundbuch-Hauptbuchblattes des berechtigten Grundstücks (vgl. GBV 123 Abs. 5)
    • Beim limitierten Vorkaufs-, beim Kaufs- oder Rückkaufsrecht
      • Kaufpreis (vgl. OGer ZH, in: ZBGR 1948, S. 104)
    • Ausübung und Dauer (GBV 77 Abs. 1)
    • Datum der Vormerkung
    • Beleg
  • Siehe auch in der Box

Literatur

  • SCHMID JÜRG, BSK, N 12 ff. zu ZGB 959

Löschung im Grundbuch

Zur Löschung einer Vormerkung betreffend persönliche Rechte/Rechtsverhältnisse ist zu bemerken:

Löschungsgründe

  • Einvernehmliche Vormerkungslöschung
    • ursprüngliche
      • bereits im Rechtsgrundausweis verabredet (zB Eintritt einer Bedingung) / umstritten
    • nachträgliche
      • aus bestimmten Gründen während laufender Vormerkungsdauer,
        • zB Grundeigentumserwerb durch den Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsberechtigten, mit Löschungsanspruch gegen den Berechtigten eines im Range der dinglichen Sicherheit nachgehenden Rechts (vgl. BGE 114 III 18)
        • zB Auflösung des Mietverhältnisses vor Ablauf der festen Dauer bzw. Vormerkungsdauer
  • Zeitablauf
    • Die im Grundbuch ersichtliche Vormerkungsdauer ist abgelaufen

Zustimmung des Vormerkungsberechtigten

  • Grundsatz
    • Der aus der Vormerkung Berechtigte muss der Löschung zustimmen
  • Ausnahme
    • Beim Zeitablauf löscht der Grundbuchverwalter die Vormerkung von Amtes wegen, ohne Mitwirkung des Berechtigten

Löschungsanmeldung

  • Grundsatz
    • Es gelten die Regeln für die Grundbuchanmeldung der Vormerkung und vor allem das Anmeldungsprinzip
  • Ausnahme
    • Löschung der Vormerkung durch den Grundbuchverwalter von Amtes wegen
      • bei Zeitablauf der Vormerkung
      • bei Eintragung des Berechtigten aus einem vorgemerkten Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrechts als Grundeigentümer im Grundbuch

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