In einem Bundesgesetz vorgesehen sind u.a. folgende persönliche in Betracht kommen:
Liste vormerkbarer Rechte bzw. Rechtsverhältnisse
Persönliche Rechte / Rechtsverhältnisse | Gesetzesartikel | Links |
---|---|---|
Kaufs-, Vorkaufs-, Rückkaufsrecht | OR 216 ff. | Vorkaufsrecht bei Grundstücken |
Rückfallsrecht bei Schenkung | OR 247 Abs. 2 | Rückfall Widerruf |
Miete | OR 261b | Zulässiger dispositiver Inhalt |
Pacht | OR 290 lit. c | Eigentümerwechsel |
Verbindung Genossenschaftsmitgliedschaft mit Grundstückseigentum | OR 850 Abs. 2 | — |
Ausschluss Aufhebungsanspruch bei Miteigentum | ZGB 650 Abs. 2 | Miteigentums-Aufhebung |
Aufhebung / Änderung gesetzl. Vorkaufsrechte | ZGB 681b | Miteigentums Vorkaufrecht |
Vorkaufs- + Einspracherechte Stockwerkeigentümer | ZGB 712c | Einspracherecht der Stockwerkeigentuemer |
Ausscheidensausschluss aus Dienstbarkeits-Berechtigtengemeinschaft | ZGB 740a | Mehrere Dienstbarkeitsberechtigte |
Baurechtszins / Baurechtsbestimmungen | ZGB 779a | Baurechtsdienstbarkeit |
Nachrückungsrecht zu Grundpfandrecht | ZGB 814 Abs. 3 | Vertragliches Rang-Nachrückungsrecht |
Gewinnanteilsrecht Miterben | aZGB 619sexies
OR 218quinquies |
Vormerkung war nur nach altem Recht bis zur Inkraftsetzung des BGBB (31.12.1993) zulässig |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.