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Vormerkungen

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Vormerkungs-Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den Vormerkungsvoraussetzungen gilt folgendes:

Vormerkungs-Grundlagen

  • Keine Regelung der Vormerkungsvoraussetzungen im Gesetz
  • Vormerkbar sind bei den persönlichen Rechten:
    • gesetzlich vorgesehene Rechte bestimmter Art
    • persönliche, obligatorische Rechte
    • gemäss beispielsweiser, nicht erschöpfender Aufzählung in ZGB 959 Abs. 1

Rechtsgrundausweis-Voraussetzungen

Vereinbarung des persönlichen Rechts

  • Inhalt
    • Üblicher Inhalt der obligatorischer Vereinbarung
      • Essentialia negotii
      • Bedingungen, die für die Parteien conditio sine qua non sind
      • Rechte
      • Pflichten
      • Dauer / Beendigung
      • Weitere Bestimmungen
        • u.a. Vormerkungsabrede (siehe nachfolgend)
      • etc.
  • Form
    • Formgültigkeit, gemäss der Formanforderungen für die betreffende Vereinbarung des persönlichen Rechts

Vormerkungsabrede

  • Inhalt
    • = Abrede, das persönliche Rechtsverhältnis im Grundbuch vormerken zu lassen
  • Einordnung der Vormerkungsabrede
    • Grundsatz
      • Meistens ist die Vormerkungsabrede eine Nebenabrede des Hauptvertrages (Vereinbarung des persönlichen Rechts)
    • Ausnahme
      • Die Vormerkungsabrede kann auch als selbständige Vereinbarung eingegangen werden
  • Form
    • Gleiche Form wie für das zugrunde liegende Rechtsverhältnis

Einschreibungs-Voraussetzungen

Die Voraussetzungen werden streng gehandhabt.

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