Die Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung dient auch der Sicherung bestimmter zwangsvollstreckungsrechtlicher Massnahmen:
Definition
- Vormerkung zur Sicherung zwangsvollstreckungsrechtlicher Massnahmen
Gesetzliche Grundlage
Sicherungsgegenstand
- Massnahme des Zwangsvollstreckungsrecht
Sicherungsziel
- Sicherung der Beschlagsrechte der Gläubiger gegenüber möglichen Erwerbern von dinglichen Rechten am Grundstück
Rechtsgrund / Vormerkungsanordnung
- Vollstreckbarer Entscheid der zuständigen Behörde
Verfügungsbeschränkungsgegenstände
- Gegenstand
- Provisorische oder definitive Pfändung
- Betreibung auf Grundpfandverwertung
- Arrest
- Betrag
- Nennung des Betrages, für welchen gepfändet oder verarrestiert wurde (vgl. GBV 123 Abs. 2 lit. a)
Vormerkungsdauer
- unbefristet
Vormerkungswirkung
- Sicherung der Beschlagsrechte
Literatur
- DESCHENAUX HENRI, SPR V/3, S. 684 f.
Judikatur
- BGE 104 II 170 ff.
- BGE 111 III 26 ff. = ZBGR 68 (1987) 275 ff.
- BGE 120 Ia 240 ff.
- BGE 5P.195/2004, Erw. 3.2
- BGE 5P.411/2004, Erw. 1.4
- BGE 130 III 669 ff. = ZBGR 86 (2005) 366 ff.
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