LAWINFO

Vormerkungen

QR Code

Sicherung streitiger oder vollziehbarer Ansprüche

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung zielt auf eine Sicherung eines persönlichen Anspruchs auf Änderung eines Grundbucheintrags:

Definition

  • Vormerkung zur Sicherung strittiger oder vollziehbarer Ansprüche

Gesetzliche Grundlage

Sicherungsgegenstand

Persönlicher (obligatorischer) Anspruch auf Änderung eines Grundbucheintrages

  • Anwendungsbeispiele
    • Anspruch auf Eigentumsübertragung gestützt auf einen Grundstückkaufvertrag
    • Anspruch auf Eintragung einer Dienstbarkeit gestützt auf einen Dienstbarkeitsvertrag
    • Anspruch auf Eintragung eines Grundpfandrechtes gestützt auf einen Pfandvertrag

Prozessgegenstand

  • Gestaltungsklage oder Leistungsklage auf eine Sachleistung
    • Klage aus ZGB 665
    • Klage auf Abgabe einer Willenserklärung gemäss ZGB 963 oder ZGB 964
    • mit der Grundbuchfolge
      • Eintragung
      • Anmerkung
      • Vormerkung
      • Löschung eines Eintrags
  • Unzulässige Begehren
    • Forderungsklage
    • Richterliche Verbote an den Grundeigentümer,
      • über das Grundstück ohne Zustimmung des Klägers zu verfügen (vgl. KGer FR, in: ZBGR 1963, S. 140)
        • Vgl. auch Abgrenzung Kanzleisperre (Grundbuchsperre)
      • auf Unterlassung der Neubegründung, Übertragung, Änderung oder Aufhebung dinglicher Rechte oder einer Vormerkung an einem Grundstück

Sicherungsziel

  • Hinderung des Verpflichteten, durch Verfügung zugunsten Dritter die spätere Erfüllung seiner Verpflichtungen vereiteln zu können

Rechtsgrund / Vormerkungsanordnung

  • Amtliche Anordnung oder richterlicher, vollstreckbarer vorläufiger Entscheid

Vormerkungsdauer

  • unbefristet

Vormerkungswirkung

  • Sicherung des Anspruchseinschreibung im Range der dinglichen Sicherheit

Ergänzende Bemerkung

  • Entstehung des mit der Vormerkung gesicherten Rechts
    • mit der Eintragung
    • mit Eintritt der Rechtskraft des Gestaltungsurteils

Literatur

  • HOMBERGER ARTHUR, ZK, N 21 zu ZGB 960

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.