Bei den Vormerkungsvoraussetzungen gilt folgendes:
- Vormerkungs-Grundlagen
- Keine Regelung der Vormerkungsvoraussetzungen im Gesetz
- Vormerkbar sind bei den Verfügungsbeschränkungen:
- Sicherung persönlicher (streitiger oder vollziehbarer) Ansprüche
- Massnahmen des Zwangsvollstreckungsrechts
- Auslieferungspflicht des Vorerben / Vorvermächtnisnehmers
- Rechtsgrundausweis-Voraussetzungen
- Amtliche oder gerichtliche Anordnung
- = materielle Rechtsgrundlage für die Vormerkung im Grundbuch
- Vollstreckbarkeit der Anordnung
- = formelle Rechtsrundlage für die Vormerkbarkeit im Grundbuch
- Amtliche oder gerichtliche Anordnung
- Einschreibungs-Voraussetzungen
Literatur
- HOMBERGER ARTHUR, ZK, N 11 ff. zu ZGB 960
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