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VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

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Abwehr-Definition

Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Haftungsabwehr ist die Zuhilfenahme aller Abwehrmöglichkeiten durch das beschuldigte VR-Mitglied, womit es sich gegen den behaupteten Verantwortlichkeitsanspruch bzw. eine Verantwortlichkeitsklage zur Wehr setzt.

Synonyme:

  • Verantwortlichkeits-Abwehr
  • Organhaftungs-Abwehr
  • Abwehr der Inanspruchnahme aus Verantwortlichkeitsansprüchen

In Französisch:

  • Défense xxx responsabilité

In Italienisch:

  • difesa xxx responsabilita

In Englisch:

  • defense of liabilities

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