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VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

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Einwendungs- / Einrede-Durchgriff

Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abhängige Einwendungen und Einreden und die eingeschränkte Aktivlegitimation direkt geschädigter Gläubiger und Aktionäre, insbesondere nach der „Biber-Praxis“, kann den Einsatz des Korrekturbehelfs eines Einwendungs- bzw. Einrede-Durchgriffs erfordern.

Als beklagtenseitige Durchgriffs-Anwendungsfälle kommen bei teilweiser Geltendmachung des Gesellschaftsschadens durch einen Gläubiger in Betracht:

  • Persönliche Einwilligung des Gläubigers
  • Persönliche Mitverantwortung durch den Gläubiger

Weiterführende Informationen

Materiell-rechtliche Abwehr

Weiterführende Literature

Biber-Praxis

  • BGE 131 III 306 ff., Erw. 3.1.2 („Biber-Fall“)
  • GLASL DANIEL, Fall «Biber – unmittelbarer Aktionärsschaden in der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit, ST 9/05 S. 692 ff.
  • GLASL DANIEL, Aktienrechtliche Verantwortlichkeit: Bestätigung des «Biber-Entscheids; Rechtsschutzinteresse des Abtretungsgläubigers; Zulassung der Verrechnungseinrede gegen den Verantwortlichkeitsanspruch, in: Jusletter 23.10.2006

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