Das Nachlassverfahren ist – wie der Konkurs – ein Generalexekutionsverfahren, bei dem alle Aktiven des Kreditnehmers zur Befriedigung der Forderungen aller Gläubiger verwendet werden. Beim Betreibungsverfahren (Spezialexekution) wird vom Schuldnervermögen nur so viel gepfändet, als zur Befriedigung des durch Betreibungseinleitung tätig gewordenen Gläubigers notwendig ist.
Der Gesetzgeber stellt für die Abwicklung der Sanierung folgende Nachlassverträge zur Verfügung, mit folgenden Auswirkungen für das Kreditgeber-/Kreditnehmer-Verhältnis:
- Stundungsvergleich
- Fortbestand der Kreditnehmerin
- Verzögerte (Voll-)Zahlung, aber Stundung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
- Prozent- oder Dividendenvergleich
- Fortbestand der Kreditnehmerin
- Teilabfindung der Kurrentgläubiger erfordert deren Teilverzicht
- Liquidationsvergleich (Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung)
- Liquidation des Unternehmens / Löschung der Gesellschaft im Handelsregister
- Auf weiten Strecken Handhabung wie im Konkurs
Der Ablauf des Nachlassverfahrens enthält folgende Schritte
- Annahme des Nachlassvertrages
- Bestätigung des Nachlassvertrages | nachlassverfahren.ch
- Erfüllung des Nachlassvertrages | nachlassverfahren.ch
Der Ablauf eines Nachlassverfahrens im optischen Überblick:
Weiterführende Informationen
- Nachlassstundung, Verfahren und Nachlassverträge
- Liquidationsvergleich
- Forderungseingabe | forderungseingabe.ch
- Kollokationsplan
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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