Bildquelle: AGVS-Medien Im August 2021 wurde im Kanton Zürich das sog. „Reparaturbestätigungsverfahren (RBV)“ eingeführt. Autorisierte Fachbetriebe können nun die ordnungsgemässe Reparatur beanstandeter Fahrzeuge bestätigen. Der Vorteil: Kunden müssen nun kein zweites oder weiteres Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehrsamt. Agenda Initiative Ablauf Zugelassene Fachbetriebe RBV-fähige Fahrzeuge Entwicklung Nachkontrollen im Kanton Zürich Liste der RBV-berechtigten Betriebe […]
Fahrzeug(nach)kontrolle im Kanton Zürich vereinfacht