OR 322 Der vereinbarte Lohn gilt im Zweifelsfall als Brutto- und nicht als Nettolohn. Bezahlt der Arbeitgeber während längerer Zeit den Bruttolohn, ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und / oder Quellensteuern, darf der Arbeitnehmer von einer stillschweigenden Vereinbarung ausgehen, wonach: der ausbezahlte Lohn als abzugsfreier Nettolohn ausgerichtet werde; der Arbeitnehmer-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen und an der […]
Im Zweifelsfall Bruttolohn