Sachverhalt Die steuerpflichtigen Eheleute deklarierten im Steuerjahr 2016 einzig den Eigenmietwert des von ihnen selbst bewohnten Einfamilienhauses. Für die ebenfalls in ihrem Eigentum stehende Stockwerkeigentumswohnung wiesen sie weder einen Mietertrag noch einen Eigenmietwert aus. Sie machten geltend, die „Wohnung in Reserve“ erworben zu haben. Strittig war, ob die Aufrechnung in Höhe des Nettoeigenmietwerts durch das […]
Als „Wohnung in Reserve“ erworbene Zweitwohnung: Eigenmietwert-Besteuerung?
