StGB 70 ff. Nach einem illegalen Pokerturnier hatte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) gegen zahlreiche Teilnehmer, welche an den Pokerturnieren teilgenommen hatten, einen Einziehungsbescheid erlassen. Darin wurden die Turnierteilnehmer jeweils verpflichtet, dem Bund eine Ersatzforderung zu bezahlen. Mit der „Einziehung“ soll verhindert werden, dass der Täter im Genuss eines durch die strafbare Handlung erlangten Vermögensvorteils bleiben. […]
Einziehung illegaler Pokerturniergewinne