Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat gemäss Medienmitteilung vom 13.01.2021 die Beschwerde von zwei italienischen Steuerpflichtigen abgewiesen und bestätigt, dass die sie betreffenden Bankdaten an die italienische Steuerbehörde übermittelt werden können. Das italienische Gruppenersuchen um Steueramtshilfe betreffend einige sogenannte «renitente italienische Steuerpflichtige», die gestützt auf ein Verhaltensmuster identifiziert wurden, wurde damit als zulässig beurteilt. „Am 23. November 2018 […]
Steueramtshilfe: Bundesverwaltungsgericht beurteilt Italienisches Gruppenersuchen als zulässig