Für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gelten die Grundsätze, welche zur Selbstbewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe durch eine juristische Person entwickelt wurden, mutatis mutandis. […]
Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Selbstbewirtschaftung durch eine juristische Person
