Die Armee muss einem Militärarzt eine Entschädigung von eineinhalb Jahreslöhnen bezahlen, weil sie ihm missbräuchlich kündigte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sachverhalt Der Armeestab sprach gegenüber einem Militärarzt per Ende August 2017 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus, begründete die Entlassung mit seiner langandauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und erachtete seine Reintegration als nicht wahrscheinlich. Die Arbeitsunfähigkeit des […]
Militär: Missbräuchliche Kündigung Militärarzt nach Rekrutentod
