OR 259e Sachverhalt Grundsachverhalt Die Mieterin bewohnte seit 1995 eine Zweizimmerwohnung in Lausanne und bezahlte hiefür einen Mietzins von monatlich netto Fr. 775.–. Ab 2014 ergab sich folgendes: Schriftliche Mangelmitteilung an die Verwaltung der Mieterin selber Briefe vom 28.03.2014 und 01.11.2014 Lärm «gewisser Nachbarn», welche den Schlaf stören würden Der Nachbarin und Freundin Brief vom […]
Nachbarlärm: Schadenersatz für Hotelaufenthalt
